Kostenübernahme

Alle meine Kurse sind von der „Zentrale Prüfstelle Prävention“ – beauftragt durch die Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V Rellinghauser Str. 93 45128 Essen (www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) – zertifiziert.

Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Kurs erstelle ich den Teilnehmern eine Bescheinigung, die bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden muss.

Bezüglich der Erstattung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung. Jede Kasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z. B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Genaue Angaben zur Erstattungsregelung können Sie entweder direkt bei der Krankenkasse erfragen oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse nachlesen.